Informationen
Erstgespräch, Kosten und Ablauf – Praxis im 4. Bezirk Wien
Ihre Entscheidung für eine Psychotherapie ist vielleicht bereits gefallen – oder Sie wägen noch ab, wie Sie sich entscheiden wollen. Gerade zu Beginn bestehen oft viele Fragen. Diese Seite soll dazu dienen, einige davon zu beantworten.
Allgemeines
Erstkontakt
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, sprechen Sie mir bitte aufs Band, ich werde mich so bald wie möglich bei Ihnen melden. Eine Antwort per Email können Sie innerhalb von 24 Stunden erwarten.
Erstgespräch
Nach dem Erstkontakt können wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Dieses findet in meiner Praxis statt, dauert 50 Minuten und kostet € 90,–.
In der Psychotherapie sind das Miteinander, der Austausch und die therapeutische Beziehung wesentliche Grundlagen für einen positiven Therapieverlauf. Das Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen und bietet Ihnen die Möglichkeit zu sehen, ob Sie sich bei mir verstanden und gut aufgehoben fühlen. Sie können das Erstgespräch gerne nutzen, um auch Fragen an mich zu richten. Ich verschaffe mir außerdem einen ersten Überblick über Ihre Beschwerden, Erwartungen, Motivationen und Ziele.
Zielgruppe
Therapiemethode
Mehr zur Methode finden Sie auf den Seiten Was ist Hypnosepsychotherapie? und Wie wirkt Hypnose?
Therapiedauer
Therapieende
Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie
Sollten solche unerwünschten Wirkungen auftreten oder keine Veränderungen in Richtung der Therapieziele eintreten, bitte ich Sie, das offen mit mir zu besprechen.
Organisatorisches
Kosten
Eine (anteilige) Kostenrefundierung durch die Krankenkasse oder Sozialversicherung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Je nach privater Zusatzversicherung kann jedoch eine anteilige Erstattung möglich sein – das klärt sich am einfachsten direkt mit Ihrer Versicherung.
Frequenz
Absagen
Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit entsprechend.
Rechtliches
Verschwiegenheit
Aufzeichnungen
Ich bin verpflichtet, Aufzeichnungen allgemeiner Natur zu führen – insbesondere Beginn und Ende der Psychotherapie, Thema der Sitzung, Interventionen sowie Empfehlungen bezüglich der Konsultation von Ärztinnen und Ärzten. In diese allgemeinen Aufzeichnungen dürfen Sie jederzeit Einsicht nehmen (§ 44 Abs. 2 Psychotherapiegesetz). Ich bitte Sie, Ihren Wunsch mindestens eine Woche im Voraus bekanntzugeben.
Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Psychotherapie finden Sie in der Datenschutzinformation.